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Oracle Java 17 Updates werden in Kürze kostenpflichtig: Was tun?

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Die vom Hersteller gewährte Periode für kostenfreien Support neigt sich nach drei Jahren dem Ende zu. Was Kunden von Oracle in diesem Zusammenhang unbedingt beachten sollten, erläutert dieser Blogartikel.

Das sind die Fakten

Unter dem so genannten „No Fee Term Agreement“ hatte Oracle bislang den Support für Java 17 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das wird sich ab dem kommenden Update ändern: Mit der Version 17 Update 12 (17.0.12) ist die nun drei Jahre währende Periode von kostenfreiem Support von Java 17 zu Ende.

Welche Alternativen haben Kunden?

Beim Download der nächsten zur Verfügung gestellten Version – die möglicherweise als 17.0.13 bezeichnet sein wird - benötigen Kunden:

  • eine Oracle Java SE Universal Subscription oder 
  • eine Berechtigung zur Nutzung unter dem OTN Agreement.

Wenn Kunden Oracle Java weiterhin ohne Support-Kosten nutzen wollen, müssen sie den Umstieg auf die Versionen vorbereiten, die weiterhin kostenfreien Support beinhalten. Das sind entweder:

  • Java Version 21 (LTS) mit kostenfreiem Support bis September 2026;
  • oder die kommende Version, Java 23.

Kostenfreie Nutzung unter OTN

Eine kostenfreie Nutzung unter dem OTN (Oracle Technologie Network) Agreement ist unter folgenden Punkten erlaubt:

  • Development Use: Erlaubt ist hier die interne Nutzung der Programme zum Entwickeln, Testen, Erstellen von Prototypen und Vorführen der damit entwickelten Anwendungen. 
  • Oracle Approved Product Use: Erlaubt ist hier die Nutzung mit einem Oracle Produkt zum Ausführen des Oracle Codes. Eine Nutzung für Applikationen oder http/https Zugriffe ist hier nicht abgedeckt. 
  • Oracle Cloud Infrastructure Use (“OCI Use”): Auch hier ist die Nutzung auf Oracle PAAS und IAAS Services beschränkt. Eine Nutzung von nicht-Oracle Services wird ausgeschlossen.

Wie können Kunden Auditsicherheit herstellen?

Fakt ist: Oracle auditiert die Nutzung von Oracle Java SE Lizenzen im DACH-Raum mittlerweile in größerem Ausmaß. Unbedingt wichtig ist es daher, bei einem an sich kostenpflichtigen Update die oben genannten Punkte auch in einem Audit nachweisen zu können. Für alle anderen Anwendungsfälle muss eine kommerzielle Lizenz bereitgestellt werden. 

Wichtig zu beachten: Die Downloadhistorie

Oracle archiviert die Downloadhistorie seiner Kunden. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Zugriff über die Oracle Java Download Plattform erfolgt. Diese Historie belegt die Tatsache, dass dabei eine Software - auf welchem Medium auch immer – gespeichert wurde. Das ist rechtlich Nachweis genug für die Nutzung einer Software, deren Urheberrecht beim Hersteller liegt und die daher einer Lizenzierung bedarf.

Dies bringt Kunden nun in die unangenehme Situation, ihre Compliance mit den entsprechenden Nachweisen belegen zu müssen. Ist dies nicht möglich, bietet der Hersteller in der Regel eine Oracle Java SE Universal Subscription Employee-Lizenz an. Das ist lizenzrechtlich ein zwar sicherer Weg für die Kunden, nicht unbedingt aber der günstigste.

Eine komplexe Materie – doch die Experten der Oracle Advisory Services von SoftwareOne sind mit der aktuellen Sachlage genauestens vertraut. Sprechen Sie am besten sofort mit uns – noch bevor Sie hinsichtlich Ihrer Compliance vielleicht versehentlich auf einen falschen Pfad geraten.

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